Zusammenfassung
Jm Abgeordnetenhaus des östreichischen Reichstages, welches am 25. Januar wieder zusammentrat, wurden als Regierungsvorlagen zunächst die Handelsverträge mit Deutschland und Jtalien, die Entwürfe über die Branntweinsteuer und Zuckersteuer eingebracht. Der Vertrag mit Jtalien wurde am 8. Februar, der mit Deutschland, welcher eine Verlängerung des Handelsvertrags vom 23. Mai 1881 bedeutete, am 10. Februar vom Abgeordnetenhaus genehmigt. An die Beratung des letzeren knüpfte sich der Antrag des deutschen Abgeordneten Knotz auf Einderleibung des deutsch-östreichischen Bündnisvertrags in die Staatsgrundgesetze und der Antrag Baireuthers auf Herstellung einer Zolleinigung mit Deutschland, Deren Schluchesßstein eine Zolldelegation beider Staaten bilden würde. Diese Anträge hatten Keine Aussicht auf Verwirklichung. Beide Verträge wurden vom Herrenhaus angenommen. Das Zuckersteuergesetz wurde am 7. Februar, das Branntweinsteuergesetz am 2. Juni vom Abgeordnetenhause genehmigt. Letzteres enthielt eine Erhöhung der Steuer von 11 auf 35 Gulden für das Hektoliter. Da die Folge dieser Erhöhung eine Abnahme des Branntweinverbrauchs sein mußte und sich dies in Galizien, wo am moisten Branntwein getrunken Wurde, Ganz besonders bemerklich machte, so verlangten die adligen Grundbesitzer in Galizien und in der Bukowina, welche Hauptsächlich
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Müller, W. (1889). Üstreich-Ungarn. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36390-4_2
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