Zusammenfassung
Der nationale Zwiespalt in Böhmen hatte zuletzt einen so hohen Grad erreicht, daß kaum dine andere Wahl übrig blieb als die zwischen “Biegen oder Brechen.” Die Deutsch-Böhmen verließen ihren gesetzlichen Boden nicht und erstrebten mit allem Ernst ein friedliches Verhältnis mit den Tschechen, freilich nicht anders als unter Wahrung der Selbständigkeit und Unverletztheit ihrer Nationalität. So lange ihnen keine Bürgschaften eines endgültigen Friedens und einer dauernden Ordnung der nationalen Streitfragen gegeben wurden, traten die deutschböhmischen Abgeordneten, obgleich von ihren Wählern, das letzte Mal am 30. Dezember 1889, immer wiedergewählt, nicht in den Landtag ein, in welchem sie ja nur von der Tschechenmehrheit majorisiert und von den Jungtschechen mit Hohn behandelt wurden. Als solche Bürgschaften bezeichneten sie die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Forderungen, und diese bestanden in der Aufhebung der Sprachenverordnung, in der administrativen Zweiteilung des Landes, in der Gliederung des Landtags nach nationalen Kurien, in der Anwendung der deutschen Sprache als Staats- und Amtssprach. Diese Enthaltungspolitik der Deutschböhmen, der die Berechtigung nicht bestritten werden Konnte, trug endlich ihre guten Früchte. Dazu kam das Verhalten der Fungtschechen in dem num rein tschechischen Landtag.
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Müller, W. (1891). Östreich-Ungarn. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36388-1_2
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