Zusammenfassung
1. Messen nach Einheiten. Eine Messung soll die zu messende Größe unter Benutzung irgendeiner Einheit zahlenmäßig festlegen, mit anderen Worten, sie soll feststellen, wie oft die betreffende Einheit in der gemessenen Größe enthalten ist. Ist die Länge eines Stabes zu 3,5 m festgestellt, so ist das Meter die Einheit, nach der wir messen; sie ist ebenfalls eine Länge. Die Zahl 3,5 gibt an, daß ein Meter dreimal vollständig in der gemessenen Länge enthalten ist, außerdem bleibt noch 0,5 m übrig.
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Notes
Planck, Thermodynamik, Leipzig 1897, § 160 ff.
Strecker, AEF Verhandlungen des Ausschusses für Einheiten und Formelgrößen, Berlin 1914, S. 36.
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Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Gramberg, A. (1920). Einheiten und Dimensionen. In: Technische Messungen bei Maschinenuntersuchungen und zur Betriebskontrolle. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36255-6_1
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