Zusammenfassung
Unter „Krankenpflege“ im weitesten Sinne verstehen wir jegliche Fürsorge für unsere Mitmenschen, die durch Krankheit außerstande sind, selbst für sich zu sorgen. Da natürlich der Einzelne nur im beschränkten Maße seinen notleidenden Mitmenschen Hilfe und Beistand zu leisten vermag, so würde ein großer Teil der Bevölkerung im Falle einer Krankheit dieser hilflos preisgegeben sein, wenn nicht durch gemeinschaftliche Bemühungen der menschlichen Gesellschaft eine Fürsorge für die wirtschaftlich Schwachen einträte. Eine ebensolche gemeinsame Versorgung ist dann nötig, wenn plötzlich gleichzeitig außergewöhnlich viele Menschen krank und hilfebedürftig werden, wie bei Epidemien oder im Kriege. Dieser sozialen Pflicht einer Krankenfürsorge wird die öffentliche Krankenpflege gerecht. die geregelt wird durch Gemeinwesen, durch den Staat, durch die Kirche, durch humanitäre Vereinigungen. Diese Organisationen bringen die nötigen Geldmittel auf, sie erbauen Krankenhäuser, sorgen für die Ausbildung von Pflegepersonal und setzen alle erforderlichen Hilfsmittel und Kräfte in Bereitschaft, um jedem. auch dem Bedürftigen, dem Mittellosen und Alleinstehenden, in Krankheitsfällen sachgemäße Pflege zu ermöglichen. Alle diese Bestrebungen fassen wir zusammen in dem Sammelbegriff „Krankenpflegewesen“, einem reichgegliederten Bau, dessen einzelne Abteilungen eng miteinander verbunden sind. Um diesen Bau richtig zu überschauen, müssen wir ihn von verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachten.
„Pflegen heißt: dem Kranken helfen, zu leben.“
Fl. Nightingale
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Berg, M. (1918). Einleitung. In: Allgemeine Grundlagen der Krankenpflege. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35332-5_1
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