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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 8 ))

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Zusammenfassung

Nur ein Teil der Schuldverhältnisse hat das einfache Schicksal, daß er mit dem Inhalt erlischt, mit dem er entstanden ist. Ein anderer Teil macht einen komplizierteren Werdegang durch, indem er in der Zwischenzeit inhaltliche Veränderungen erfährt. Solche Veränderungen können einmal von den Parteien durch Rechtsgeschäft, insbesondere durch Vertrag herbeigeführt werden. Davon wird an späterer Stelle gehandelt werden1). Änderungen des Obligationsinhaltes sind aber auch ohne Rechtsgeschäft möglich. Damit soll nicht das in der Inflationszeit vielfach erörterte Problem berührt sein, ob der Richter von sich aus zur Änderung von Schuldverhältnissen, insbesondere zur Herauf- oder Herabsetzung der für eine Leistung vereinbarten Gegenleistung befugt sei. Denn diese Frage ist, soweit sie nicht für einzelne Spezialfälle eine besondere gesetzliche Regelung erfahren hat, ähnlich wie die nach der clausula rebus sic stantibus letzten Endes eine solche der Vertragsauslegung und gehört darum ihrem systematischen Zusammenhang nach in die allgemeine Vertragslehre2). Wenn wir hier von inhaltlichen Veränderungen der Obligation reden, die nicht auf einem Abänderungsgeschäft der Parteien beruhen, so haben wir ausschließlich die Fälle im Auge, in denen das Gesetz von sich aus, wenn auch überwiegend durch dispositive Rechtssätze, an gewisse Tatbestände eine Erweiterung oder Abschwächung oder Umwandlung der schuldnerischen Leistungspflicht knüpft. Diese Tatbestände lassen sich im weitesten Sinne unter dem Begriff der Nichterfüllung der Obligation zusammenfassen. Dabei sind aber zwei große Gruppen von Nichterfüllung zu unterscheiden.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Titze, H. (1926). Veränderungen im Inhalt des Schuldverhältnisses. In: Bürgerliches Recht Recht der Schuldverhältnisse. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 8 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35303-5_5

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