Skip to main content

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 8 ))

  • 28 Accesses

Zusammenfassung

Kein Schuldverhältnis wird für die Ewigkeit begründet. Sondern es liegt im Wesen und Zwecke des Forderungsrechtes, daß es entsteht, um zu vergehen. Und sein normalster, weil sinngemäßester Erlöschungsgrund ist die Erfüllung, die bei Geldschulden auch Zahlung genannt wird. Solche Erfüllung liegt vor, „wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird“ (§ 362 Abs. 1). Dabei kann die Leistungsbewirkung entweder in einer rein faktischen Betätigung des Schuldners bestehen (man denke an die Verbindlichkeit des Arbeitnehmers aus dem Dienstvertrag) oder in der Vornahme eines einseitigen Rechtsgeschäftes (es hat sich jemand gegenüber dem Eigentümer zur Aufgabe einer Grunddienstbarkeit verpflichtet) oder in einem Vertragsschluß, also einem gemeinschaftlichen rechtsgeschäftlichen Handeln von Schuldner und Gläubiger (so in den zahlreichen Fällen, wo die Obligation auf Rechtsverschaffung, insbesondere Eigentumsübertragung gerichtet ist, zu deren Herbeiführung es der Einigung von Veräußerer und Erwerber bedarf).

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  • P. Kretschmar, Die Erfüllung I (Leipzig 1906); Boehmer, Der Erfüllungswille (München 1910).

    Google Scholar 

  • Beer, Die Hinterlegung zum Zwecke der Befreiung von Schuldverbindlichkeiten (Leipzig 1900).

    Google Scholar 

  • Franz Leonhard, Die Aufrechnung (Göttingen 1896); Siber, Kompensation und Aufrechnung (Leipzig 1899); Liebknecht, Vorbehaltszahlung und Eventualaufrechnung (Berlin 1899). Wegen der prozeßrechtlichen Seite der Aufrechnung vgl. die Literaturangaben in der Darstellung des Prozeßrechts.

    Google Scholar 

  • P. Kretschmar, Die Theorie der Konfusion (Leipzig 1899).

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

Besonderer Hinweis

Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1926 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Titze, H. (1926). Das Erlöschen des Schuldverhältnisses. In: Bürgerliches Recht Recht der Schuldverhältnisse. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 8 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35303-5_4

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-35303-5_4

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-34969-4

  • Online ISBN: 978-3-662-35303-5

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics