Zusammenfassung
Die Möglichkeit des Abschlusses von Frachtverträgen bildet, wie wir sahen, die selbstverständliche Voraussetzung für die Entstehung von Tarifen. An dieser Möglichkeit fehlt es, solange Reederei und Seehandel in einer Hand liegen, der Kaufmann also auf eigenen Schiffen seine Güter hinaussendet.
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Referenzen
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Fitger, Die wirtschaftliche und technische Entwicklung der Seeschiffahrt von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart, Leipzig 1902, Seite 28
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Vgl. Pappenheim, Die geschichtliche Entwicklung des Seehandels und seines Rechts, mit besonderer Berücksichtigung des Arbeitsvertrages, Leipzig 1903, S. 137/38 und 147/48-
Vgl. den Artikel: Ostindische Handelsgesellschaften von Ehrenberg im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band V, Seite 1028 ff. und Cohn, Nationalöko nomie des Handels und des Verkehrswesens, Stuttgart 1898, Seite 115 ff.
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Giese, K. (1919). Trennung der Reederei vom Seehandel als Vorbedingung für die Entstehung von Tarifen. In: Das Seefracht-Tarifwesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35292-2_3
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