Zusammenfassung
I. Die Bestrafung ist die Begründung und Gestaltung einer Rechtsfolge. Die Möglichkeit der verschiedenartigen Begründung und Gestaltung der an ein Ereignis angeknüpften Folgen kann sich aus mehreren Gründen ergeben. 1. Einmal setzt man Folgen, die ein verschiedenes Wesen aufweisen und verschiedenen Zwecken dienen oder die das gleiche Wesen haben und dieselben Zwecke verfolgen, wobei jedoch den einzelnen Zwecken ein verschiedenartiger Grad ihrer Bedeutung zuerkannt wird. In diesen Fällen sind die inhaltlichen Grundlagen der Folgen verschieden. Oder man setzt Folgen gleichen Wesens unter Anerkennung gleicher, auch gleichgewerteter Zwecke, man beurteilt jedoch 2. das Ereignis nach verschiedenen Gesichtspunkten oder 3. man betrachtet es zwar nach gleichen Gesichtspunkten, aber man bewertet diese nach verschiedener Richtung, oder 4. man bedient sich zwar gleicher Gesichtspunkte, beurteilt sie auch in gleicher Richtung, legt jedoch einen verschiedenen Maßstab zugrunde oder 5. endlich auch der Maßstab ist der gleiche, der Grad der Bewertung ist trotzdem ein verschiedener.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Peters, K. (1932). Die Bewertungsgrundlagen. In: Die Kriminalpolitische Stellung des Strafrichters bei der Bestimmung der Strafrechtsfolgen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35270-0_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-35270-0_5
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