Zusammenfassung
Auf Leichenschauscheinen findet man unter der Rubrik: „Zeichen des Todes“ immer wieder den Vermerk: „Die gewöhnlichen“. Solche Vermerke lassen die Vermutung aufkommen, dass eine gehörige Leichenschau garnicht vorgenommen worden ist. Der Arzt sollte sich der gewiss nicht grossen Mühe unterziehen, die bestimmten von ihm festgestellten Zeichen des eingetretenen Todes einzeln zu benennen. Sein Zeugnis gewinnt dadurch und kann für spätere Feststellungen, namentlich in Kriminalfällen, zu grosser Bedeutung kommen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1919 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Marx, H. (1919). Die Leichenerscheinungen. In: Praktikum der gerichtlichen Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35139-0_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-35139-0_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-34812-3
Online ISBN: 978-3-662-35139-0
eBook Packages: Springer Book Archive