Zusammenfassung
Die gerichtlich-medizinische Lehre von den Schussverletzungen ist dem Wandel der Zeiten und Technik unterworfen. Eine wesentliche Veränderung und Bereicherung erfuhr sie in dem Masse, wie das Nitropulver das Schwarzpulver verdrängte. Eine neue Wandlung macht sie eben jetzt durch, wo wenigstens in Ost- und Mitteleuropa zahlreiche militärische Handfeuerwaffen in mehr oder minder unbefugte Hände gelangt sind und Tötungen mittels dieser Waffen uns Gerichtsärzten alle Tage vorkommen. Die Tötungen aus grösseren Entfernungen, die das weittragende Infanteriegewehr und der Karabiner erlauben, bringen uns jetzt häufig auf diese Weise Erschossene auf den Obduktionstisch.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Marx, H. (1919). Die Schussverletzungen. In: Praktikum der gerichtlichen Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35139-0_15
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