Zusammenfassung
Gesundheit ist einer der wesentlichen Faktoren für die gedeihliche Entwicklung jedes Standes. So wurden denn auch die Staatsbediensteten in Entsprechung ihres langjährigen, bereits in die Vorkriegszeit zurückreichenden Begehrens nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Juli 1920 (betreffend die Krankenversicherung der Staatsbediensteten, gegenwärtiges Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1928) durch die Krankenversicherungsanstalt der Staatsbediensteten (Bundeskrankenkasse) gegen Krankheit versichert.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Nechwalsky, T. (1932). Kritik an der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten. In: Rationalisierung im Krankenkassenwesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35131-4_11
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