Zusammenfassung
Die Händedesinfektion nach Schumburg wurde diesseits in der als besonders zweckmäßig empfohlenen Form der Formaldehydalkohol-Desinfektion nach den gegebenen Vorschriften in geeigneten Fällen angewandt. Als geeignet zur Prüfung wurden streng aseptische Operationen angesehen; alle von vornherein infizierten oder eitrigen Fälle und solche, die im Laufe der Operation sich als eitrige herausstellten (Blinddarmoperationen) wurden als nicht brauchbar zur Beurteilung weggelassen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Becker (1910). Bericht. In: Berichte über die Wirksamkeit des Alkohols bei der Händedesinfektion. Veröffentlichungen aus dem Gebiete des Militär-Sanitätswesens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34669-3_10
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