Zusammenfassung
In älteren Spezialvorschrift en und Verordnungen wurde auf das Tragen von Überkleidern und Kopfbedeckungen bei Verrichtungen, die zur Entstehung von Staub oder zum Verspritzen von Glasur oder Farbe Anlaß geben, Wert gelegt. Durch die Verbesserungen der Absaugungseinrichtungen sind sie weniger wichtig geworden. Tatsächlich sollte es das Ziel aller Fabrikanten und Ventilationstechniker sein, die Fabrikationsvorgänge soweit frei von Staub zu machen, daß Überkleider unnötig werden. Die wachsende Kenntnis von der heimtückischen Art, in der Bleistaub entstehen kann, hat gezeigt, daß Überkleider aus Baumwoll- oder Leinenstoff, wie sie gewöhnlich getragen werden, eine wahre Quelle von Gefahr darstellen. Glasurspritzer trocknen an ihnen ein, und bei jeder Bewegung, die ein Reiben der Oberflächenteile aneinander verursacht, entsteht Staub. Gewisse Vorrichtungen zwingen sogar den Arbeiter, den bearbeiteten Gegenstand gegen die Brust zu pressen, sodaß die Möglichkeit der Staubeinatmung von dieser Quelle allein beträchtlich ist. Beim Ablegen der Oberkleider entsteht Staub, und danach besteht der tadelnswerte Brauch, sie entweder zu schütteln oder gegen einen Balken zu schlagen. In großen Fabriken werden die Überkleider gewöhnlich in der Fabrik selbst gewaschen, und wird hierbei das Waschwasser in eine Blei in Suspension enthaltende Lösung verwandelt. Aber selbst nach dem Waschen und Trocknen können die zum Tragen fertigen Überkleider unter Umständen nicht ganz frei von Blei sein. Gewiß besteht die allgemeine Verpflichtung des Unternehmers, alles vorzukehren und einzurichten, was notwendig ist, um gegen die in seiner Fabrik drohenden Gefahren zu schützen, doch sind wir der Ansicht, daß die Gefährdung eines Arbeiters dadurch, daß er die Überkleider nach Hause nimmt und zu Hause waschen läßt, wohl ganz außer Acht gelassen werden kann und daß ein solcher Vorgang in bezug auf genaueste Reinlichkeit Vorteile gegenüber dem Waschen im Fabrikgebäude bietet. Wäscherinnen, die Überkleider vor dem Waschen ausklopften, haben sich, wie bekannt wurde, Bleivergiftung zugezogen.
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Quellen
GeorgeReid: Memorandum on Mess-room Accommodation: Appendix XXV of the Potteries Committees Report vol. II. 1910. Cd. 5278.
Th. Sommerfeld: Die Bekämpfung der Bleigefahr, herausgegeb. v. Ley-mann, S. 76.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Legge, T.M., Goadby, K.W. (1921). Vorkehrungen gegen die Bleivergiftung. In: Bleivergiftung und Bleiaufnahme. Schriften aus dem Gesamtgebiet der Gewerbehygiene, vol 7/1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34665-5_14
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