Zusammenfassung
Die Fragen über Meldepflicht und Entschädigung von Berufserkrankungen sind seit Jahren in Fluß. Von einer Meldepflicht erhofft man Unterlagen über die Ausbreitung der Berufserkrankungen, Wege zu ihrer Bekämpfung und Verhütung, Grundlagen über die durch die Entschädigung entstehende finanzielle Belastung. Daß auf diesem Gebiet etwas geschehen muß, darüber sind fast alle Sachverständigen einig; nicht einig sind sie jedoch über die zu erreichenden Ziele im einzelnen und über die einzuschlagenden Wege. Auf der einen Seite wird Entschädigung für alle „Berufserkrankungen“ schlechtweg gefordert, auf der anderen hält man selbst die geringen Ansätze einer Meldepflicht, die Deutschland kennt, für zu weitgehend. Und die Vertreter beider Ansichten führen gewichtige Gründe ins Feld; bringen die ersteren Gründe sozialer Gerechtigkeit, so weisen die letzteren auf die schwankenden Unterlagen der Statistik, die ärztlichen Diagnosen, hin. Denn die Krankenkassenmeldungen bringen fast stets nur die Anfangsdiagnose; jeder, der die Verhältnisse kennt, weiß, daß viele Erkrankungen, namentlich seltenere Berufskrankheiten, im Anfang ein unbestimmtes Bild bieten, das erst bei späteren Untersuchungen sich so klärt, daß eine eindeutig bestimmte Diagnose möglich ist. Ferner wird nur allzu häufig die Fähigkeit des nicht spezialistisch vorgebildeten Arztes zur Diagnostizierung von Berufskrankheiten bestritten. Aus diesen Zweifeln ergibt es sich ganz von selbst, daß das Gebiet der Meldepflicht beruflicher Erkrankungen nicht behandelt werden darf, ohne das Gebiet des medizinischen Unterrichts zu berühren.
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Francke, E. (1921). Bericht. In: Francke, E., Bachfeld (eds) Die Meldepflicht der Berufskrankheiten. Schriften aus dem Gesamtgebiet der Gewerbehygiene, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34596-2_1
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