Zusammenfassung
Die durch den Vertrag von Versailles dem Deutschen Reich aufgezwungene Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht hat im Rahmen dieses Vertrages zur Aufstellung unseres kleinen Berufsheeres von 100 000 Mann geführt. Durch diese Umwälzung ergab sich die zwingende Notwendigkeit, bei der Ergänzung des neuen Heeres womöglich noch schärfere Anforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit des einzelnen Mannes zu stellen, um die kleine Waffe, die dem Staate erhalten blieb, durch möglichst geringen Abgang infolge Untauglichkeit schlagfertig zu erhalten. Die dem militärischen Beruf in ganz besonderem Maße eigenen gesteigerten Anforderungen an Disziplin, Selbstbeherrschung und Einfühlungsvermögen bringen es mit sich, daß nur Menschen mit durchaus gesunder psychischer und nervöser Veranlagung und gefestigtem Charakter ihre Stelle im militärischen Leben voll ausfüllen können. Die große Gefahr der «psychischen Infektion», die als Erscheinung der Nachkriegszeit infolge der ganzen Staatsumwälzung heute eine viel größere Rolle spielt wie im alten Heer, verlangt, daß das Heer von allen asozialen und psychisch minderwertigen Elementen möglichst freigehalten wird. Ein kurzer Überblick über die im Jahre 1922 infolge Geisteskrankheiten und nervösen Krankheiten aus dem Heere ausgeschiedenen Soldaten, zeigt am besten die Wichtigkeit dieser Aufgabe.
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Hofmann, H. (1923). Die Wertung morphologischer Anomalien für die Beurteilung der Frage der Tauglichkeit zum Dienst im Heere. In: Festschrift zum 60. Geburtstag des Sanitätsinspekteurs im Reichswehrministerium Generaloberstabsarzt Professor Dr. Wilhelm Schultzen. Veröffentlichungen aus dem Gebiete des Heeres-Sanitätswesens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34565-8_1
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