Zusammenfassung
Die während des Kriegen erteilten Notreifezeugnisse gelten als Reifezeugnisse im Sinne der Prüfungsordnungen für Ärzte und für Zahnärzte mit der Maßgabe, daß die Approbation nicht eher erteilt werden darf, als sie bei Ablegung der regelrechten Reifeprüfung hätte erlangt werden können.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Opitz, K. (1921). Vergünstigungen für Kriegsteilnehmer. In: Opitz, K. (eds) Leitfaden der Prüfungsordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34527-6_8
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