Skip to main content

Preußen als konstitutionelle Monarchie (1850–1918)

  • Chapter
Rechtsentwicklung in Preussen

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 6))

Zusammenfassung

Durch die Verfassung war der preußische Staat in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt worden. Das belgische Verfassungsvorbild war zwar in vielen Beziehungen recht getreulich, aber doch unter sorgsamer Schonung der Rechte des Königs nachgeahmt worden. Kein Wort davon, daß tous les pouvoirs émanent de la nation, oder daß le roi n’a d’autres pouvoirs que ceux que lui attribuent formellement la constitution et les lois particulières portées en vertu de la constitution même. Vielmehr behielt der König alle Rechte aus dem ancien régime, soweit sie ihm nicht durch die Verfassung ausdrücklich entzogen worden waren. Er vereinigte nach wie vor die gesamte unteilbare Staatsgewalt in seiner Hand und war lediglich in ihrer Ausübung durch die Bestimmungen der Verfassung beschränkt. In die Ausübung der Gesetzgebung mußte er sich mit den beiden Kammern teilen, die Ausübung der richterlichen Gewalt den unabhängigen Gerichten überlassen; die Exekutive aber stand ihm allein zu in einem durch das parlamentarische Budgetrecht nur mittelbar beschränkten Organisationsrecht. Das Recht der Beamtenernennung erstreckte sich nach der Verfassung auch auf die durch den Parlamentswillen in keiner Weise eingeengte Auswahl der Minister. So konnte nach dem Wortlaut der Verfassung von einer parlamentarischen Regierung keine Rede sein. Aber die Verfassung bot keine Sicherung dagegen, daß nicht durch die Stärke rivalisierender Machtfaktoren im Staate das Verhältnis von Krone zu Parlament zugunsten des letzteren im Sinne parlamentarisch regierter Staaten verändert würde. Tatsächlich waren die Tendenzen der fortschrittlichen Mehrheit des Abgeordnetenhauses auf eine solche Veränderung gerichtet. Daher mußte es zwischen ihm und der Krone zu einem Machtkampf kommen, für den die Heeresreorganisation nur Anlaß, die etatsrechtliche Frage nach den Grenzen des parlamentarischen Budgetrechts nur juristische Folie war. Bismarck hat in der „Konfliktszeit“ 1862–1866 diesen Machtkampf als solchen erkannt und geführt und zwar zu einem für die Monarchie siegreichen Ende. Damit war der Charakter Preußens als konstitutioneller Monarchie endgültig festgelegt; das „monarchische Prinzip“ hatte sich gegenüber dem parlamentarischen durchgesetzt.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  • Vgl. die Kommentare zur Verf.-Urk. und die Lehrbücher des pr. Staats-und Verwaltungsrechts. Ferner Smend (Lit. vor §30). Zum Verfassungskonflikt: Löwenthal, Der preuß. Verfassungsstreit 1862 bis 1866, 1914.

    Google Scholar 

  • Kitter, Die Entstehung der Indemnitätsvorlage von 1866 (Histor. Zeitschr., Bd. 114, 1915).

    Google Scholar 

  • Wahl, Beitr. zur Gesch. der Konfliktszeit, 1914.

    Google Scholar 

  • Es ist besonders auf die Kommentare zur Reichsverfassung von 1871 und auf die Lehrbücher des Reichsstaatsrechts zu verweisen. Im übrigen vgl. die Literatur vor § 37.

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

Besonderer Hinweis

Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1923 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Schmidt, E. (1923). Preußen als konstitutionelle Monarchie (1850–1918). In: Rechtsentwicklung in Preussen. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34502-3_6

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-34502-3_6

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-34231-2

  • Online ISBN: 978-3-662-34502-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics