Zusammenfassung
Die Wiederaufrichtung des preußischen Staates nach dem Zusammenbruch in den napoleonischen Kriegen bedeutete nicht die Schaffung eines neuen Staatswesens; vielmehr wurden dem krank gewordenen Staate Friedrichs des Großen nur neue frischere Kräfte zugeführt; das Fundament, auf dem er gegründet war, wurde durch Interessierung weiterer Schichten für staatliche Aufgaben und Zwecke wesentlich verbreitert und verstärkt. Der Staat bleibt im übrigen immer noch der absolutistisch regierte Militär- und Beamtenstaat, freilich kann man mit Schmoller und anderen sagen, daß an Stelle des königlichen der bürokratische Absolutismus trat; denn nachdem mit Friedrich II. der letzte wirklich führende, selbst regierende König ins Grab gesunken war und die Epigonenzeit von 1786 bis 1806 zum Zusammenbruch geführt hatte, waren es nun die großen Staatsmänner, die leitenden Minister, in deren Händen de facto die Regierung lag, wenn auch rechtlich der König noch immer der regierende Herrscher war, und die leitenden Beamten, ihm gegenüber verantwortlich, ohne seine Zustimmung nichts Entscheidendes unternehmen konnten.
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Literatur
Vgl. die in der Lit.-Angabe zum 4. Kapitel angeführten Werke von Lehmann und v. Meier.
Koser, Die preuß. Reformgesetzgebung in ihrem Verhältnis zur französ. Revolution (Hist. Zeitschr. 1894 und in: Zur pr. u. deutschen Geschichte, Aufs. u. Vortr., 1921, S. 269ff.).
Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens, 2 Bde., 1887.
E. v. Meier, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg, 2. Aufl. von Thimme, 1912.
M. Lehmann, Der Ursprung der Städteordnung von 1808 (Preuß. Jahrbücher, Bd. 93).
D. preuß. Heer der Befreiungskriege, hrsg. vom Großen Generalstab, Bd. 1, 1912.
Mamroth, Geschichte der preuß. Staatsbesteuerung 1806–1816, 1890.
Dieterici, Zur Geschichte der Steuerreform in Pr. von 1810–1820, 1875.
Vgl. die zu A angegebene Literatur. Ferner H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert.
Zur Verwaltungsorganisation
Hintze, Das preuß. Staatsministerium im 19. Jahrhundert (in der vom Verein f. G. d. Mark Br. veranstalteten Festschrift für Schmoller 1908).
— Schmoller, Die Epochen der preuß. Finanzpolitik bis zur Gründung des Deutschen Reichs. (Umrisse u. Unters.).
Zur Entstehung der Verfasssung
Vgl. besonders die Kommentare zur Verfassungsurkunde, namentlich Anschütz, Die Verf.-Urk. f. d. pr. Staat, Bd. 1, 1912.
Ferner etwa: Haake, Der preuß. Verfassungskampf vor 100 Jahren, 1920.
Stephan, Die Entstehung der Provinzialstände in Preußen 1823, Berliner Diss. 1914.
Koser, Zur Charakteristik des Vereinigten Landtags von 1847 (in der oben erwähnten Festschrift für Schmoller).
Mähl, Die Überleitung Preußens in das konstitut. System, 1909.
Seitz, Entstehung u. Entw. der preuß. Verf.-Urk. im Jahre 1848, Greifswalder Diss. 1909.
Smend, Die preuß. Verf.-Urk. im Vergleich mit der belgischen, Göttinger Diss. 1904.
Über die Revolution von 1848 vgl. besonders auch Lenz, G. der Univ. Berlin, 2. Bd., 2. Hälfte 1918.
Zum Justiz wesen
Starke, Beiträge zur Kenntnis der bestehenden Ger.-Verf., 1839.
Duesberg in Kamptz Jahrb., Bd. 42, 1833.
Otto, Die preußische Staatsanwaltschaft, 1899.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schmidt, E. (1923). Der Wiederaufbau des Staates und die Rechtsentwicklung bis zur Lösung der Verfassungsfrage. In: Rechtsentwicklung in Preussen. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34502-3_5
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