Zusammenfassung
„Das Heer ist eine Bildungsschule der ganzen Nation für den Krieg“. In diesem Satze, welcher sich heutzutage der thatsächlichen Anerkennung der gesammten civilisirten Welt erfreut, liegt die ganze hohe Bedeutung derjenigen Veranstaltungen, welche im Rahmen der Heeresverfassung zum Zwecke der kriegerischen Erziehung getroffen werden. Diese Veranstaltungen beziehen sich, wie auf alle Glieder des Heereskörpers, insbesondere auch auf das Heeres-Sanitätspersonal; und es gibt in keinem Heere eine Medicinalverfassung, welche der einschlagenden Rücksichtnahme gänzlich entbehrte. Ja die vergleichende Kriegsgeschichte lehrt, dass selbst kleinere Heere den humanistisch und finanziell hohen Werth eines möglichst tüchtigen feldärztlichen Personals frühzeitig (d. h. bald nach der Errichtung stehender Heere) erkannt haben und mit zäher Opferfreudigkeit an ihren segensreichen sanitären Erziehungseinrichtungen bis in die Gegenwart festhalten.
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© 1879 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Frölich, H. (1879). Geschichtliches über die Sanitätsverfassung des Königl. Sächs. Armeecorps, insbesondere über die Ausbildung der Militärärzte. In: Roth, W. (eds) Veröffentlichungen aus dem Königlich Sächsischen Militair — Sanitäts — Dienst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34442-2_2
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