Zusammenfassung
Das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung regelt den Instanzenweg gegen polizeiliche Verfügungen und stellt uns somit notgedrungen vor die Frage: Was ist eine polizeiliche Verfügung? Denn nicht jeder schriftliche Bescheid der Polizeibehörde ist eine polizeiliche Verfügung, und die Kämpfe zwischen den einzelnen Instanzen und denen, die ihr Rechtsmittel verteidigen, über den Begriff der polizeilichen Verfügung, gehören nicht zu den Seltenheiten. Die angerufene Instanz hat deshalb auch von Amts wegen die Frage zu prüfen, ob überhaupt eine polizeiliche Verfügung im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes vorliegt, weil sonst das in dem gedachten Gesetze geregelte Verfahren gar nicht zulässig wäre.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Lieske, H. (1913). Rechtsmittel gegen baupolizeiliche Verfügungen. In: Das Recht der Bauwelt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34119-3_20
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