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Die Rechtsgrundlagen der baupolizeilichen Verfügungen

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Das Recht der Bauwelt
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Zusammenfassung

Was bedeutet der Bauschein? Er ist die schriftliche Erklärung der Bauerlaubnis seitens der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis, auch Baukonsens geheißen, ist, mündlich erteilt, wirkungslos, sobald das Gesetz die Schriftform für sie angeordnet hat. Fordert aber die Baupolizeiordnung nicht ausdrücklich Schriftlichkeit des Konsenses, so belehrt uns das Oberverwaltungsgericht, daß ihn die zuständige Behörde dann auch mündlich erteilen kann1). Freilich vermögen Irrtümer nach dieser Richtung den Irrenden leicht verhängnisvoll zu werden. Das beweist uns ein Reichsgerichtsentscheid, der einen Angeklagten verurteilte, weil er in Unkenntnis der von der Behörde geforderten Schriftform für Baukonsense auf Grund einer ihm vom Polizeiverwalter mündlich erteilten Erlaubnis die Bauarbeiten begonnen hatte. Die Verurteilung erfolgte nach den Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches (§ 367 Ziff. 15), das den mit Strafe bedroht, der als Baumeister einen Bau, zu dem die polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, ohne diese Genehmigung ausführt2). Der im Bauschein zum Ausdruck gebrachte Baukonsens nimmt naturgemäß Bezug auf die dem Baugesuch beigefügten Bauvorlagen, die darum, mit dem Prüfungsvermerk ausgestattet, zusammen mit dem im Bauscheine verzeichneten Baubedingungen ein festgefügtes Ganzes bilden.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1913 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Lieske, H. (1913). Die Rechtsgrundlagen der baupolizeilichen Verfügungen. In: Das Recht der Bauwelt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34119-3_18

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