Zusammenfassung
Die außer allem Zweifel stehende schwere Gefährdung der Heeresdisziplin durch den Alkoholmißbrauch fand zu Beginn des Krieges die entsprechende Berücksichtigung durch die für einen ungestörten Aufmarsch der Truppen verantwortlichen Stellen in Form eines vollkommenen Alkoholverbotes für die Einberufenen über die Zeit der Mobilmachung. Da dieses Verbot mit Ende derselben in Wegfall kam, machten sich die störenden Einwirkungen des akuten und chronischen Alkoholmißbrauches bald wieder bei den Heeresangehörigen geltend.
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Weiler, K. (1923). Alkoholmißbrauch und Straffälligkeit im Heere. In: Die Wirkungen der Alkoholknappheit Während des Weltkrieges. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34037-0_8
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