Zusammenfassung
Die nachfolgende Darstellung soll auf Grundlage und im wesentlichen unter Wiedergabe einer bereits an anderer Stelle erfolgten Veröffentlichung*) einen Überblick gewähren über die wichtigeren Einrichtungen der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen auf dem Gebiete der Gesundheitspflege und der Arbeiterversicherung. Eine staatliche Verkehrsanstalt, die nach dem Etat des Jahres 1907 = 174 833 Beamte, 266 701 Hilfsbeamte und Arbeiter, insgesamt 441 534 Bedienstete beschäftigt, muß die Förderung des Wohles ihrer Angestellten und die möglichste Besserung ihrer Lebensbedingungen als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachten. Erhöhte Pflichten in dieser Hinsicht ergeben sich aus der Eigenart des Eisenbahnbetriebes, der an die körperliche Rüstigkeit, Spannkraft und Ausdauer der Bediensteten besondere Anforderungen stellt. In den Wohlfahrtsbestrebungen der Staatseisenbahnverwaltung nimmt daher die Sorge für die Erhaltung der Gesundheit ihrer Angestellten, für deren sachgemäße Unterbringung und Verpflegung in den Betriebsstätten und unterwegs, sowie für die Besserung der Wohnungsverhältnisse und die Abwendung der wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Unfällen einen breiten Raum ein. Nachdem das Deutsche Reich das große sozialpolitische Werk unternommen, das durch die Gesetze über Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherung in der Hauptsache seinen Abschluß gefunden hat, ist damit auch für die Fürsorgetätigkeit der Staatseisenbahnverwaltung auf diesen Gebieten eine normgebende Grundlage geschaffen und ihren Leistungen, soweit sie durch die Gesetze vorgeschrieben sind, der Charakter einer freiwilligen Wohlfahrtspflege genommen.
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preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten. (1907). Einleitung. In: Gesundheitspflege und Wohlfahrtseinrichtungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33974-9_1
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