Zusammenfassung
Die Gemeinde bildet die Grundlage für den ganzen Bau der Gelbstverwaltung. Ihre Organisation muß deshalb vor oder mindestens gleichzeitig mit der Organisation der übrigen Verwaltungskörper erfolgen. Sie muß aber auch selbstständig erfolgen und darf nicht nebenbei mit der Kreisordnung erledigt warden, wie der Regierungsentwurf es beabsichtigte. Die Gemeinde trägt ihre Bedeutung in sich selbst und ist keine bloße Unterabtheilung des Kreises. Die Gemeinde muß sich dann auch in ihrer Organisation weit mehr, als es beim Kreise der Fall, an die in den einzelnen Provinzen bestehenden verschiedenen Verfassungen anlehnen und deshalb im Unschluß an diese geregelt warden. Endlich muß es als eine unerläßliche Voraussetzung für die Selbftthätigkeit der Gemeindeorgane angesehen warden, daß sie die sie speciell betreffenden Bestimmungen in einfach übersichtlicher Form gesondert zusammengefaßt finden.
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de Grais, G.H. (1871). Die Gemeinde. In: Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens auf Grundlage der Selbstverwaltung vom Standpunkte des practischen Lebens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33866-7_4
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