Zusammenfassung
Unter Leuchtkraft wird die mittlere Leuchtkraft in der zur Lampenachse senkrechten Ebene verstanden1). Sie wird bestimmt mit Hülfe der in Fig. 1 skissssirten Anordnung. Es bedeutet a b eine gerade Photometerbank von 2,5 m Länge, A den Photometerkopf, B eine Hülfslichtquelle (Vergleichlichtsquelle), C die zu messende Lampe bezw. die Normallampe, D einen Winkolspiegel. A und B ruhen auf Wagen oder Schlitten und lassen sich miteinander fest verbinden, sodass sie gemeinschaftlich der Lampe C genähert oder von ihr entfernt werden können. Die Entfernung zwischen A und B beträgt 60 cm und muss um 6 cm nach jeder Seite verstellbar sein. Der Winkelspiegel besteht aus zwei quadratischen Stücken guten, ebenen Glasspiegels (Silberspiegel) von 13 cm Seitenlänge und 2 bis 5 mm Dicke, welche einen Winkel von 120° einschliessen. Er ist mit vertikaler Scheitelkante am Ende a der Bank so aufgestellt, dass er zu ihrer Längsachse symmetrisch steht und dem Photometerkopf zugewandt ist.
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Man hat Abstand genommen, ein Verfahren zur Bestimmung der mittleren räumlich on Lichtstärke oder des Lichtstromes anzugeben, weil die Messung dieser Grösse z. Zt. nicht in genügend einfacher Weise ausgeführt werden kann.
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© 1903 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Verband Deutscher Elektrotechniker. (1903). Lichtmessung an Glühlampen. In: Vorschriften für die Lichtmessung an Glühlampen nebst Photometrischen Einheiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33796-7_1
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