Zusammenfassung
Diesen Thatsachen gegenüber, durch welche die Leistungsfähigkeit des Privatversicherungsbetriebes auf das eviden-teste dokumentirt wird, hat Adolph Wagner, und zwar vor Bekanntmachung des „Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Versicherung der in Bergwerken, Fabriken und anderen Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle“, durch welchen nach der Absicht des Reichskanzlers, welcher Bundesrath und Reichstag zugestimmt haben, die Unfallversicherung dem Privatbetriebe entzogen und zu einem Regal der Staatsgewalt (ob eine Reichs- oder mehrere Landesanstalten, ist hier gleich-gültig) gemacht werden sollte, in einer Monographie „der Staat und das Versicherungswesen“, Tübingen 1881 bei H. Laupp, die Behauptung aufgestellt und wissenschaftlich zu begründen versucht:
„die Versicherung ist ihrer Natur nach kein Geschäft, das der „freie Verkehr“ übernehmen und ausführen soll. Sie ist eine „öffentliche Einrichtung“ und muß als solche behandelt werden.“
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1882 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Rellstab, E. (1882). Adolph Wagner. In: Der Staat und das Versicherungswesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33333-4_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-33333-4_3
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-32506-3
Online ISBN: 978-3-662-33333-4
eBook Packages: Springer Book Archive