Zusammenfassung
Die im vorigen Abschnitt dargebotene Auffassung der »Zweiten Klage« unterscheidet sich von allen Erklärungen der letzten fünfzig Jahre dadurch, daß sie aus den Worten des Textes, ohne ihm Gewalt anzutun, eine zusammenhängende, geschlossene Handlung und eine deutlich geschiedene Dreiheit von Handelnden gewinnt. Eine Gewähr der Rich-tigkeit liegt jedoch darin allein nicht; so gilt es, durch anderweitige Beobachtungen das bisher Gewonnene zu sichern. Wie bereits erwähnt, lassen sich diese Beobachtungen innerhalb der Exeterhandschrift anstellen.
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Referenzen
Verfasser schließt sich mit ein, da er K4 wie B noch in Übungen des letzten Wintersemesters ebenso überzeugt wie falsch erklärt hat. Er bemerkt bei dieser Gelegenheit, daß es ihm auf die Einzelheiten, über die jemand anders denken könnte, nicht so sehr ankommt als auf die Gesamtauffassung.
Nach Kluge, Angels. Leseb.3 146 f.
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© 1907 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Imelmann, R. (1907). »Erste Klage« und »Zweite Klage«. In: Die Altenglische Odoaker-Dichtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33309-9_4
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