Zusammenfassung
Es ergibt sich aus der Untersuchung, daß die vorliegenden Entwürfe geeignet sind, der Aligemeinheit gute Dienste zu leisten, und es kann aus diesem Grunde der Berliner Bevölkerung nur erwünscht sein, wenn die Entwürfe zur Ausführung kommen. Allerdings wird die Verlängerung der Konzession der Großen Berliner Straßenbahn und die annähernde Verdoppelung ihres Anlagekapitals der Stadt Berlin beziehungsweise dem in Vorbereitung begriffenen Verkehrs-Zweck-Verband die erstrebte übernahme des Straßenbahnbetriebes in eigene Verwaltung zu einem immer umfassenderen Entschluß von größter Tragweite werden lassen, sofern von ihnen eine vorzeitige freihändige Erwerbung geplant werden sollte. Hieraus kann aber wohl kein Grund dafür hergeleitet werden, die von der Straßenbahngesellschaft selbst beabsichtigte und von den Behörden als notwendig erachtete Beseitigung der vorhandenen Mißstände im Straßenbahnverkehr zu vereiteln und dadurch die natürliche Entwicklung des Straßenbahnwesens, welche eine vergrößerte Leistungsfähigkeit erheischt, zu unterbinden, zumal ein Entschluß in Richtung einer vorzeitigen übernahme des Betriebes durch die Gemeindebehörden, je eher er gefaßt werden würde, um so einfacher sich gestalten ließe.
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Mattersdorff (1908). Schluß. In: Mattersdorff (eds) Die Berliner Strassenbahn-Verkehrsnot. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33289-4_4
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