Zusammenfassung
Es ist schon mehrfach hervorgehoben worden, daß die Schwachstrom-Technik, welche sich in praxi im wesentlichen aus Telegraphie und Telephonie zusammensetzt, in Deutschland als Staatsmonopol angesehen und daher auch eingehenden Rechtsnormen unterworfen wurde, während im Gegensatz hierzu die Starkstrom-Technik von staatlicher Gesetzgebung fast ganz ausgeschlossen war. Vielmehr hat — und das mag der zuletzt genannten Industrie entschieden zum Vorteil ausgeschlagen sein — das Reich auf Ausarbeitung eines allgemeinen Elektrizitäts-Gesetzes verzichtet und dafür die Normen und Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker als bindend anerkannt.
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Nesper, E. (1905). Gesetzgebung. In: Die drahtlose Telegraphie und ihr Einfluss auf den Wirtschaftsverkehr unter besonderer Berücksichtigung des Systems „Telefunken“. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33264-1_5
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