Zusammenfassung
Die seit den Freiheitskriegen in Preußen durchgeführte Gestaltung der bewaffneten Macht in Linie, Landwehr I. und II. Aufgebots war das Vermächtnis einer hochpatriotisch-ruhmreichen Zeit, als Solches anerkannt von der Staatsregierung wie von der Bevölkerung. Die Begeisterung für die Befreiung des Vaterlandes hatte in jener Epoche 5–6 Prozent der gesamten Bevölkerung unter die Waffen gerufen. Die Damalige Landwehr war von den Landständen organisiert worden, zum Teil aus älteren, im Krümpersystem ausgebildeten Soldaten, zum Teil aus neueintretenden, ungedienten Leuten. In regem Wetteifer hatten Linie und Landwehr Wunder der Tapferkeit verrichtet, und auch nach geschlossenem Frieden Dauerte eine Zeit lang die unbezweifelte Tüchtigkeit der Landwehr fort unter im Kriege bewährten Offizieren und Mannschaften.
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© 1893 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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von Gneist, R. (1893). Die gesetzliche Organisation des preußischen Heeres 1814–1819. In: Die Militärvorlage von 1892 und der preußische Verfassungskonflikt von 1862 bis 1866. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33174-3_4
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