Zusammenfassung
Die AV. ist, wie die Arbeiterversicherung, nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Beteiligten unter Aufsicht und Mitwirkung des Staates aufgebaut. Aber das Maß der Selbstverwaltung stand nach dem alten Gesetze weit hinter demjenigen der RVO. zurück. Daher hat das neue Gesetz auf dem Wege der Nov. v. 10. 11. 22 den Wünschen der Beteiligten nach Erweiterung der Selbstverwaltung in einer größeren Reihe von Punkten Rechnung getragen. Jedoch ist man dabei nicht so. weit gegangen als der Vorl. Reichswirtschaftsrat in seinem Gutachten (Nr. 272 der Drucksachen), der u. a. die Wahl aller Beamten des höheren Dienstes bei der RfA. durch den Verwaltungsrat vorschlug. Unter Berücksichtigung der Neuerungen gestaltet sich die Rechtslage nunmehr folgendermaßen:
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Dersch, H. (1924). Organisation. In: Die neue Angestelltenversicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33167-5_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-33167-5_5
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