Zusammenfassung
Es soll jetzt unsere Aufgabe sein, eine gedrängte, aber doch übersichtliche Skizze über die geschichtliche Entwicklung dessen zu entwerfen, was man unter der Bezeichnung „Verkehr mit Wein“ zusammenzufassen pflegt, und daran die Frage anzuknüpfen, ob nicht Lehren aus dieser Entwicklung zu ziehen sind, ob sich nicht mehr oder minder zwingend die Überzeugung aufdrängt, daß das Gewollte in der bisherigen Richtung wohl nie genügend zu erreichen ist, sondern daß man zu der so dringend nötigen Lösung dieser wirtschaftlichen Frage einen anderen Weg als allein erfolgversprechend einschlagen muß, einen Weg, der wohl auf den ersten Blick seine nicht zu unterschätzende Bedenklichkeit haben mag, der aber mehr und mehr mit dem Schwinden nicht ganz unerklärlichen Vorurteils gerade von den unmittelbar interessierten Kreisen als der allein zum Ziele führende erkannt werden wird. Nur ein Überblick unter Vermeidung der großen Gefahr, auf dem vielseitigen Gebiete dieser Weinfrage abzuschweifen, darf es für diese Arbeit werden und es kann sich deshalb auch längst nicht darum handeln, alle Wünsche und Beschwerden mit ihrer großen Meinungsverschiedenheit, die schon so oft im Reichstag ihren Widerhall fanden, in objektiver Sachlichkeit nebeneinanderstellend wiederzugeben. Es können nur die hauptsächlichsten Punkte herausgegriffen werden und auch bei ihnen muß man sich kurzer Erledigung befleißigen. Dadurch wird es natürlich unvermeidlich sein, daß die folgende Darstellung einen gewissen tendenziösen Anstrich bekommt, da der Nachdruck darauf zu legen ist, zu zeigen, daß der reellen Weinbranche durch die Weinverkehrsgesetze nicht in erforderlichem Maße zu helfen ist. Aber nur durch diese Tendenz und eben, soweit diese Tendenz in den geschichtlichen Vorgängen ihre sachliche Begründung findet, paßt die vorzunehmende Betrachtung in den Rahmen dieser Arbeit, ja, paßt sie sogar nicht nur hinein, sondern gehört unter allen Umständen als wesentliches Glied hinein und nimmt für den Versuch eines Entwurfs einer Reichsweinsteuer, an den im nächsten Abschnitt herangetreten werden soll, schon einen gewichtigsten Teil der Begründung vorweg. Diejenigen Leser aber, welche sich für das Nähere dieses höchst beachtenswerten wirtschaftlichen Entwicklungsganges, dem leider von den nicht unmittelbar beteiligten Kreisen zu wenig Beachtung geschenkt wird, interessieren, seien auf Wichmanns Buch „Der Kampf um die Weinverbesserung im Deutschen Reiche“*) verwiesen, ein Buch, das in großer Sachlichkeit bis zum Weingesetz von 1901 ein erschöpfendes klares Bild über diesen Ausschnitt aus der Wirtschaftsgeschichte der Gegenwart vorführt.
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Fitz, H. (1908). Die deutschen Weinverkehrsgesetze, ihre Entstehung und ihre Lösung. In: Die Weinsteuer vom Standpunkt der Gerechtigkeit, des Finanzbedarfes und des fördernden Schutzes von Produktion und reellem Handel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33080-7_3
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