Zusammenfassung
Für die staatlichen und kommunalen Wirtschaftsbetriebe wird wie für den gesamten staatlichen und kommunalen Haushalt ein Voranschlag über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben ausgearbeitet und den zuständigen Korporationen — Reichstag, Landtag, Stadtverordnetenversammlung — zu Anfang des neuen Rechnungsjahres vorgelegt. Der genehmigte Etat bildet die Grundlage für die Geschäftsführung, und von den in ihm bewilligten Summen darf in der Regel nicht abgewichen werden. Die einzelnen Posten werden in die Sollspalte der Rechnungsbücher vorgetragen, und in der daneben liegenden Istspalte erscheint dann später der Betrag, welcher in Wirklichkeit vereinnahmt oder verausgabt worden ist. Damit hängt der Etat aufs engste mit der kameralistischen Buchführung zusammen; das möchte ich schon hier erwähnen, obgleich ich weiter unten, wenn ich die Frage der Buchführung behandeln werde, darauf zurückkommen muß.
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Literatur
v. Rheinbaben: Abgeordnetenhaus 13. I. 08.
Daniel Ricardo: Neue Rundschau 1910, Nr. 8.
Waldschmidt: Kaufmännische Buchführung in staatlichen und städtischen Betrieben, S. 33.
Derselbe: Bankarchiv vom 1. V. 1911.
Hierauf weist Offenberg besonders hin im Bankarchiv vom 1. X. 1911.
Waldschmidt: a. a. O.
Etat 1911.
Etat 1909. i) Verwaltungsbericht des Magistrate zu Berlin 1909.
Kirchhoff: Die deutsche Eisenbahngemeinschaft, S. 72.
Berliner Tageblatt vom 22. I. 08. „Wie liest man einen Etat?“
Bankarchiv, 1. X. 1911.
Deutsche Wirtschaftszeitung 1910, Nr. 27.
Schär: Deutsche Wirtschaftszeitung 1909, Nr. 15.
Die in den letzten Jahren von der preußischen Eisenbahn aufgestellten Bilanzen können „materiell als kaufmännische Bilanzen nicht angesehen werden, da ihnen der Kernpunktfehlt: die Darstellung des in das Unternehmen hinein gewagten Kapitals“. (Of fenberg, Bankarchiv, 1. X. 1911.)
Witte: Glückauf 1910, Nr. 42.
Vgl. Schär: Deutsche Wirtschaftszeitung 1909, Nr. 15, und derselbe: Berliner Tageblatt, 22. I. 08.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Marcus, F. (1912). Etat und Bilanz. In: Etat und Bilanz für staatliche und kommunale Wirtschaftsbetriebe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33007-4_3
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