Zusammenfassung
Da im Vorstehenden Gewicht darauf gelegt worden ist, dass in den Vorschlägen der Vereine und der Sachverständigen die Worte „oder anderweitig bekannt“ enthalten waren, so ist zu überlegen, ob aus dem Fehlen dieser Worte im Gesetze der Schluss gezogen werden darf oder muss, dass Alles, was nicht so wie im § 2 angegeben, veröffentlicht oder bekannt ist, nicht neuheitszerstörencl wirken soll, mit anderen Worten, ob die im Absatz 1 des § 2 enthaltene Bestimmung als „erschöpfend“ anzusehen ist.
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© 1901 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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von Boehmer, E. (1901). Die Frage, ob die Bestimmung im Absatz 1 des § 2 als „erschöpfend“ gelten soll. In: Offenkundiges Vorbenutztsein von Erfindungen als Hinderniss für die Patentertheilung und als Nichtigkeitsgrund für Patente. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32766-1_7
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