Zusammenfassung
Als praktisches Maß für die Beleuchtung im Freien (von Straßen, Plätzen usw.) oder in Innenräumen gilt die mittlere Horizontalbeleuchtung in 1 m Höhe über der Bodenfläche. Außerdem ist jeweils die maximale und die minimale Horizontalbeleuchtung der ganzen zu beleuchtenden Fläche anzugeben.
Erläuterungen siehe ETZ 1910 S. 382.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Verbandes Deutscher Elektrotechniker. (1912). Normalien für die Beurteilung der Beleuchtung. In: Photometrische Einheiten.—Vorschriften für die Messung dermittleren horizontalen Lichtstarke von Glühlampen.—Normalien für Bogenlampen.—Vorschriften für die Photometrierung von Bogenlampen.—Normalien für die Beurteilung der Beleuchtung.—Einheitliche Bezeichnung von Bogenlampen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32755-5_5
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