Zusammenfassung
Zur Untersuchung gelangten 22 Fleisch- und 23 Wurstproben. Von den Fleichproben bestanden 21 aus Fleisch, das nach dem 1. Oktober 1902 aus dem Auslande eingeführt worden war, und zwar handelte es sich um gepökeltes bezw. Gesalzenes Ochsenfleisch, Schweinefleisch sowie Speck, Zunge und Schweinsleber. Gingeführt wurde das Fleisch in den meisten Füllen aus Dänemark, in einigen Fällen auch aus Amerika (Chikago). Auf Grund des § 21 des Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900 mußten 2 aus Dänemark eingeführte Sendungen Schweinsleber, Sowie eine Sendung von amerikanischem Ochsenfleisch beanstandet werden, weil es mit Borsäure konseroiert war. Eine Probe eines bei einem Schlächter von einem Privatmanne gekauften Fleisches mußte als verdorben bezeichnet werden.
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Kaiserlichen Gesundheitsamt. (1905). Besonderer Teil. In: Übersicht über die Jahresberichte der öffentlichen Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln im Deutschen Reich für das Jahr 1902. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32631-2_2
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