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Zusammenfassung

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Bauführungen auf verliehenen Grubenfeldern statthaft sind, kann nicht dadurch gelöst werden, daß der § 106 a. B. G. aus jedem Zusammenhange herausgerissen und aus den Worten „Gebäude oder andere Anlagen, welche innerhalb eines Grubenfeldes erst nach dessen Verleihung errichtet werden“ gefolgert wird, daß Bauführungen auf verliehenen Grubenfeldern vollkommen zulässig sind. Es muß vielmehr von der rechtlichen Natur des Bergwerkseigentums ausgegangen, das Rechtsverhältnis zwischen diesem und dem Grundeigentume im allgemeinen, ferner das Rechtsverhältnis des Bergwerkseigentums zu einer obertägigen Bauführung insbesondere erörtert, sodann muß eingehend geprüft werden, welche Schlußfolgerungen sich aus den nach vorstehender Methode gewonnenen Prämissen ergeben und in welcher Art diese Schlußfolgerungen mit dem Gesetze in Einklang gebracht werden können, oder etwa demselben widerstreiten.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1910 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Lederer, L. (1910). Unzulässigkeit von Bauführungen auf verliehenen Grubenfeldern. In: Unzulässigkeit der Verbauung verliehener Grubenfelder nach österreichischem Rechte unter besonderer Berücksichtigung der Judikatur des k. k. Verwaltungsgerichtshofes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32617-6_3

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-31791-4

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