Zusammenfassung
Die dritte Strophe des »Deor« in ihrer eben erkannten Bedeutung liefert nun, abgesehen von den beiden neuen Eigennamen, eine Bestätigung für die früher vorgetragene Auffassung der Handlung von K1 K2 B, wie sie schöner nicht erwartet werden konnte. Vers 14 beweist, daß der Gegenstand allgemein geläufig war; Vers 14a bezeugt, daß die Klagende in K1 K2 vergewaltigt wurde, hwelp K2 16b ihr Kind mit dem Peiniger ist. Vers 15f. bestätigt die »Vermutung, daß .. der Gatte .. aus Eifersucht in eine Fehde getrieben wurde, damit das Weib in des Schwagers Gewalt komme« (S. 25 der »Odoakerdichtung«). Der Refrain endlich deutet an, daß der endgültige Ausgang des Familienkonfliktes glücklich war; er ersetzt uns also den fehlenden Abschluß, Z, ebenso wie Vers 14 und 15 wegen der Namen die verlorene Einleitung, X, vertreten und zugleich die Tatsache des Verlustes beweisen können: K1, K2, B sind wirklich Teile eines, wenn auch wohl nur wenig, größeren Ganzen. Daß sie unter sich zusammenhängen, durch überleitende Glieder (Y1 Y2) miteinander verbunden waren — dafür wird uns ein weiteres Zeugnis Gewähr bieten.
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© 1907 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Imelmann, R. (1907). MæÞhild und Iuta. In: Zeugnisse zur Altenglischen Odoaker-Dichtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32568-1_4
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