Zusammenfassung
Im Deutschen Reich hat sich die hygienische Volksbelehrung aus schüchternen Anfängen heraus allmählich zu einer dringlichen Forderung entwickelt, die von Ärzten und Volkswirten, aus Arbeiterkreisen, aber auch bereits von der gesamten öffentlichen Meinung an die Staatsleitung gestellt wird. Die erste Aufklärung gaben in ihrem Wirkungskreise wohl die alten Kreisphysiker und Ärzte, die meistenteils Hausärzte waren, und die Hebammen in mühseliger Arbeit von Person zu Person. Erweitert wurde sie, als die neuzeitlichen Medizinalbeamten auf Grund ihrer Dienstanweisung durch Vorträge in Vereinen, Schulen, bei Lehrerkonferenzen, Elternabenden usw. gegen mancherlei gesundheitliche und soziale Schäden auftraten, gemeinnützige hygienische Bestrebungen anregten und unterstützten und in der von ihnen eingeleiteten sozialen Fürsorge auch eine praktische Tätigkeit entfalteten. Sie erfuhr eine starke Vermehrung durch den weitschauenden Ausbau dieser Fürsorge seitens der Gemeinden, die Schulärzte, Fürsorgeärzte und Fürsorgeschwestern anstellten. Die Gewerbeärzte haben nach Kräften in der hygienischen Belehrung der Arbeiterschaft der deutschen Länder mitgeholfen. Diese Bestrebungen wären aber immer nur auf kleinere Ausschnitte aus der Gesamtbevölkerung beschränkt geblieben, hätten nicht halbamtliche oder private gemeinnützige Vereine und Gesellschaften, die Reichsversicherungsträger und andere Kräfte eingegriffen und unter Benutzung immer verfeinerter Hilfsmittel die Aufklärung weiter vorgetragen.
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Frey, G. (1931). Entwicklung der gesundheitlichen Volksaufklärung in Deutschland. In: Hygienische Volksbelehrung, ihre Wege und Hilfsmittel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-31572-9_2
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