Zusammenfassung
Rechtlich ist die Regie von der Deutschen Reichsbahn zu keiner Zeit anerkannt worden. Dagegen sind nach Aufgabe des passiven Widerstands am 26. September 1923 wegen Wiederaufrichtung des Eisenbahnverkehrs und wegen Wiederaufnahme des Dienstes durch das deutsche Eisenbahnpersonal im besetzten Gebiet Vertreter der Reichsbahn zunächst mit dem Generaldirektor der französisch-belgischen Regie in Mainz und, als die Verhantdlungen mit diesem wegen übertriebener Forderungen scheiterten, mit Vertretern des Generals Degoutte und der Rheinlandkommisision in Düsseldorf in Verbindung getreten.
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Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft. (1925). Beziehungen der Reichsbahn zur französisch-belgischen Eisenbahnregie. (Mainzer Abkommen.). In: Ruhrbesetzung und Reichsbahn. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-31538-5_5
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