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Die sog. biologischen Merkmale der Unzurechnungsfähigkeit

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Book cover Persönlichkeit und strafrechtliche Zurechnung

Part of the book series: Grenzfragen des Nerven- und Seelenlebens ((GNS,volume 124))

  • 25 Accesses

Zusammenfassung

Als sog. biologische Merkmale der Unzurechnungsfähigkeit erscheinen nach der üblichen Auffassung und Sprechweise die „Bewußtlosigkeit“ und die „krankhafte Störung der Geistestätigkeit“.

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Literatur

  1. v. Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts. 23. Aufl. 1921. S. 171. 2 Frank, Kommentar zum StGB. 15. Aufl. 1924. § 51. II. 1. 3 Leipziger Kommentar. 1. Aufl. 1920. § 51. Nr. 4.

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  2. Wegen des Krankheitsbegriffs in § 51 StGB. sei verwiesen auf meine Äußerungen in ZStrW. XXXIII. 159ff. (1911/12), XXXIV. 548ff (1912/13), Aschaffenburgs Monatsschr. X. 585ff. 587 (1913/14), Groß’ Archiv für Kriminologie Bd. 58. S. 7off., 87 (1914), Der psychiatrische Sachverständige im Prozeß. S. 89ff. (1918). Vgl. ferner insbesondere v. Lilienthal, V. D. A. V. 30ff. und eingehend jetzt Frank, Komm. StGB. 15. Aufl. 1924. § 51. IL 2.

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  3. Näheres siehe Mezger, Der psychiatrische Sachverständige im Prozeß. 1908. S. 91/92.

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  4. Näheres Psych. Sachv. 106/07. Die dort S. 110 genannte dritte Form geistiger Erkrankung, bei der „aus der Beschaffenheit der einzelnen Tat, aus dem auffallenden Mißverhältnis zwischen Reiz und Wirkung, auf den krankhaften Ursprung der begangenen Tat“ geschlossen werden kann, vermag als selbständige Form nicht aufrecht erhalten zu werden. Hier stellt die „einzelne Tat“, das Mißverhältnis zwischen Reiz und Reaktion, lediglich das Sympto m für eine tiefer liegende Erkrankung dar, die ihrerseits entweder eine „Psychose“ (1) oder eine „krankhafte Persönlichkeit“ (2) ist. Sie, die einzelne Tat, ist m. a. W. Erkenntnis-, aber nicht Realgrund der Erkrankung. Es bleibt also ausschließlich bei jenen beiden hervorgehobenen Formen der Störung. Hoffmann, Die individuelle Entwicklungskurve des Menschen. 1922. S. 31.

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  5. Vgl. auch Hoffmann, Schizothym-Cyclothym. Zeitschr. f. d. ges. Neurol. u. Psychiatrie. Bd. 82, 93 ff. (1923), wo die Rede ist von der — nicht zu bestreitenden, freilich noch nicht allgemein anerkannten — „Annahme, daß Charakteranomalien zu einer Geisteskrankheit in Beziehung stehen. “

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  6. Kretschmer, Gedanken über die Fortentwicklung der psychiatrischen Systematik. Zeitschr. f. d. ges. Neurol. u. Psych. 48, 370ff. (1919). Er führt diesen Gedanken im einzelnen beispielsweise in dem Zusammenwirken der körperlichen Konstitutionsforschung nach serologischen und morphologischen Gesichtspunkten mit dem Schlüssel „Gehirn und Seele“ und der psychologischen Persönlichkeitsforschung mit dem Schlüssel „Charakter und Erlebnis“ durch (371/72). Ganz ähnliche methodische Gesichtspunkte greifen auch in dem hier interessierenden Verhältnis zwischen dem generell gesetzmäßigen Prozeß und dem individuellen persönlichen Charakter Platz.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1926 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Mezger, E. (1926). Die sog. biologischen Merkmale der Unzurechnungsfähigkeit. In: Persönlichkeit und strafrechtliche Zurechnung. Grenzfragen des Nerven- und Seelenlebens, vol 124. J.F. Bergmann-Verlag, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-662-31480-7_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-31480-7_2

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