Zusammenfassung
Obwohl die Bezeichnung „Genußmittel“ im neuen Lebensmittelgesetz nicht mehr auftritt, sondern mit dem Begriff „Nahrungsmittel“ zu dem Wort „Lebensmittel“ zusammengefaßt worden ist, hat sie sich doch im alltäglichen Sprachgebrauch und auch in der Wissenschaft erhalten. Noch immer versteht man darunter Stoffe, die zwar keinen praktisch ins Gewicht fallenden kalorischen Nährwert haben, von den Menschen aber doch seit altersher verzehrt werden, und bestimmte Wirkungen auf die Geruchs- und Geschmacksnerven, die Magen- und Darmtätigkeit, das Gehirn oder Herz ausüben, wie von Fleischextrakt, Gewürzen, Tee, Kaffee, Kakao und alkoholischen Getränken allgemein bekannt ist. Ihre Bedeutung liegt darin, daß sie neben der schon angeführten physiologischen Beeinflussung des Nervensystems die Nahrung wohlschmeckender und abwechslungsreicher und damit bekömmlicher gestalten.
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Heimann, W. (1972). Genußmittel. In: Grundzüge der Lebensmittelchemie. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30766-3_10
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