Zusammenfassung
An allgemeingültigen Bestimmungen über die Abmessungen für die Straßenbreite hat es bisher gefehlt. Die Breiten der Landstraßen in den einzelnen deutschen Ländern, deren Maße durch Bestimmungen festgelegt sind, die aus den Anfangszeiten des Landstraßenbaues stammen, weichen sehr voneinander ab. In den Städten herrscht gleichfalls eine große Mannigfaltigkeit der Breitenabmessungen. Auf der Städtebauausstellung in Dresden 1903 sind 130 verschiedene Straßenprofile mit 50 verschiedenen Fahrdammbreiten in den ausgestellten Stadtplänen gezählt worden. Im allgemeinen hat man in den Städten den Einfluß des Verkehres auf die Straßenbreite bei Anlage von Stadterweiterungen in den letzten 50 Jahren überschätzt und zu breite Fahrdämme angelegt, bis man sich des Unterschiedes zwischen Wohn- und Verkehrsstraße bewußt geworden ist. Die Straßenbreite setzt sich zusammen aus den Breiten der einzelnen Verkehrsstreifen, die auf ihr untergebracht werden sollen. Jede Verkehrsart beansprucht ihren besonderen Streifen. Als Verkehrsart kommen in Frage: Fußgänger, Fuhrwerke, Straßenbahnen, Reiter und Radfahrer. Die Breite der Fahrdämme, die den Hauptteil der Straße ausmachen und daher zuerst behandelt werden sollen, wird sich aus der Breite der Fahrzeuge und der Zahl der Fahrspuren, die die Straße wird aufnehmen müssen, ergeben. Die Breite der Fahrzeuge ist jetzt durch die K.V.O. festgelegt. Durch die Typisierung im Bau der Kraftfahrzeuge ist eine größere Gleichmäßigkeit der auf den Straßen verkehrenden Fahrzeuge erreicht, nach denen sich der Straßenbaufachmann bei der Einteilung seiner Straßen richten kann (S. 12). Die schwierigste Entscheidung ist stets die der Breitenbemessung der Fahrdämme. Maßgebend ist hier die Anzahl der Fahrspuren. In dieser Hinsicht ist ein Unterschied zwischen Land- und Stadtstraßen zu machen.
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Neumann, E. (1932). Straßenbreite und Straßeneinteilung. In: Der neuzeitliche Straßenbau. Handbibliothek für Bauingenieure, vol 2/10. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30748-9_4
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