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Die Rolle des Parlaments bei der Gestaltung und der Verwirklichung der Außenpolitik

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Zusammenfassung

In meinem Referat möchte ich mich auf die Rolle des derzeitigen polnischen Parlaments, d. h. des Sejms der Volksrepublik Polen, im Bereich der Außenpolitik konzentrieren. Zum Ausgangspunkt meiner Erwägungen nehme ich die geltenden Vorschritfen des Verfassungsgesetzes der Volksrepublik Polen und die Geschäftsordnung des Sejms. Unter der vordergründigen Berücksichtigung der Doktrin des polnischen Verfassungsrechts möchte ich zugleich in den wichtigsten Grundfragen an bestimmte generelle Tendenzen anknüpfen, die bei der Entwicklung des sozialistischen Konstitutionalismus auftreten. Bei der Erörterung konkreter Lösungen und Institutionen werde ich ebenfalls dahin trachten, die aktuelle Praxis des Sejms im besprochenen Bereich darzustellen. Da der Titel des Referats die Rolle des Parlaments sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Realisierung der Außenpolitik ankündigt, möchte ich schon einleitend im Interesse der Exaktheit die Problematik dieses Referats aufzeigen. Vor allem wird dabei von der Rolle des Sejms bei der Gestaltung der Außenpolitik die Rede sein. Was dagegen die Realisierung dieser Politik anbetrifft, wäre es wohl schwierig, in gleicher Weise von der Rolle des Sejms zu sprechen. Dies ist nämlich vor allem die Domäne der Aktivitäten der Regierung und ihrer einschlägigen Organe, vor allem aber des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten. Die Rolle des Sejms beschränkt sich hier vielmehr auf die Kontrolle der Realisierung der Außenpolitik unter dem Aspekt ihrer Gesetzmäßigkeit, d. h. der Konvergenz konkreter Entscheidungen und Schritte der Regierungsorgane mit den in der Verfassung der Volksrepublik Polen genannten Zielen und Grundsätzen sowie mit den in den Gesetzen und Beschlüssen des Sejms enthaltenen Bestimmungen, die zugleich die Grundrichtungen der Aktivitäten des Staates im Bereich der Beziehungen mit dem Ausland bezeichnen. Das Fundament unserer politischen Staatsform, das sozialistische Prinzip der Einheit der Staatsmacht, findet im Unterschied zum Prinzip der Gewaltenteilung, seinen Niederschlag im Aufbau des ganzen Apparates, der den Sejm zum einzigen höchsten Staatsorgan erhebt, dem alle anderen Staatsorgane untergeordnet sind und der die souveränen Rechte des Volkes verwirklicht. Aus diesem Prinzip resultiert unter anderem das Recht des Sejms auf Kontrolle der Tätigkeit ausnahmslos aller Glieder des Staatsapparates.

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© 1980 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Rybicki, M. (1980). Die Rolle des Parlaments bei der Gestaltung und der Verwirklichung der Außenpolitik. In: Parlament und Aussenpolitik Zusammenarbeit der Ostsee-Staaten Regelung des Verkehrs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30507-2_2

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