Zusammenfassung
Nähern sich zwei Fahrzeuge einander so, daß eine Gefahr des Zusammenstoßes besteht, so weicht nur ein Fahrzeug aus; das andere muß Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Ausnahme: Zwei Dampffahrzeuge Steven auf Steven).
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Referenzen
Ein Exemplar der neuesten amtlichen Ausgabe der SSO und der SSchSO muß an Bord eines jeden Schiffes vorhanden sein. Empfehlenswerte Literatur: Budde-Koch: Neue Seestraßenordnung, erläutert für die Praxis, Schiffstagebuch, Schiffspapiere usw., Seeschiffahrt-straßenordnung I.Teil. Hamburg: Eckardt & Messtorff 1954.
Unter Dampffahrzeug ist jedes Fahrzeug mit Maschinenantrieb zu verstehen.
„Verordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem ZusammenstoB von Schiffen auf See“ vom 15. 8. 1874.
Seit 1. 1. 1945 dürfen in Deutschland nur noch genormte Einheitslaternen hergestellt werden. Laternen alter Art dürfen aufgebraucht werden.
Ein 8′″ Rundbrenner verbraucht in 1 Brennstunde ~38 cm3, ein 10′″ Rundbrenner ~44 cm3 und ein 14′″ Brenner ~56 cm3 Petroleum.
Es sind nur innenmattierte P-Röhrenlampen (DIN E 49 812) zugelassen. Bei Schiffsnetzen mit 12 V oder 24 V ist bis auf weiteres an Stelle der 40-W- die 20-W-Lampe zugelassen.
Die Abb. 1–19 sollen einen Überblick über die Gesamtlichterführung der einzelnen Fahrzeuge geben und bilden deshalb in einigen Fällen nicht nur die Lichter ab, die aus einer,bestimmten Richtung zu sehen sind. Zum Beispiel dürfen bei „Segler in Fahrt“, von der Seite, Seiten- und Hecklicht nicht gleichzeitig zu sehen sein.
Die in der SSO bei den jeweiligen Artikeln angegebene Lichter- und Signalführung der Seeflugzeuge ist hier nicht behandelt.
Angaben über die verschiedenen Fischereigeräte findet man in den Seehandbüchern. Über die deutschen Fischereigeräte geben das Seehandbuch Nordsee-Ostteil und das Seehandbuch Ostsee-Südteil Auskunft.
Ein langgezogener Ton soll 4–6 sek, ein kurzer etwa 1 sek dauern.
Literatur: Kapt. W. Koch: Die Seeschiffahrtstraßenordnung in Frage und Antwort. Hamburg: Eckardt & Messtorff.
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Krauß, J., Berger, M. (1955). Seestraßenrecht. In: Krauß, J., Berger, M. (eds) Gesetzeskunde, Ladung, Seemannschaft, Stabilität Signal- und Funkwesen und andere Gebiete. Handbuch für die Schiffsführung, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30412-9_1
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