Zusammenfassung
Wenn die Großzehe in Krallenstellung gerät so ist dies immer durch die Fußform bedingt Schon der gewöhnliche Hohlfuß kann eine gewisse leichte Krallenstellung bewirken. Ganz erhebliche Grade aber erreicht diese Zehendeformität bei den Hohlfußbildungen, die im Anschluß an Kinderlähmung oder Muskeldystrophie entstehen. Die Zehe stellt sich in Bajonettstellung, das Grundglied in extreme Überstreckung, wobei es auf der Dorsalseite des L Metatarsalköpfchens reitet, das Endglied in Plantarflexion. Das periphere Köpfchen des Grundglieds prominiert nach oben, unerträglichen Beschwerden durch Stiefeldruck preis. gegeben (Abb. 269). Mit der Beseitigung des Hohlfußes durch Redressement oder Osteotomie verschwindet oft auch gleichzeitig die Krallenzehe des Hallux, da infolge der Verkürzung bzw. der Abflachung des Gewölbebogens die Spannung der Extensorensehnen aufhört. Es wiederholt sich hier der gleiche Vorgang wie beim Plattfuß, bei dem mit dem Redressement gleichzeitig auch die Hallux valgus-Bildung sich etwas korrigiert. Freilich geht die Korrektur nur so weit, als nicht sekundäre Kapsel- und Bänderschrumpfungen sie hindern. Wenn die Beugekontraktur des Endgliedes nicht starr ist, sondern nach dem Redressieren nachgibt, so daß das Endglied gestreckt werden kann, braucht man nicht das Köpfchen des Grundgliedes zu resezieren wie bei der typischen Hammerzehenoperation, weil dadurch das Gelenk zwischen Grund- und Endglied versteift wird. Sondern man kann sich beschränken auf die Verlängerung der verkürzten dorsalen Weichteile.
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Hohmann, G. (1948). Hallux malleus (Großklauenzehe). In: Fuß und Bein. J.F. Bergmann-Verlag, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29985-2_14
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Publisher Name: J.F. Bergmann-Verlag, Munich
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