Zusammenfassung
Die Abwässer jeder einzelnen Industrieart sind spezifisch zusammengesetzt, ihre generelle Behandlung ist daher um so weniger möglich als ihre Natur und Menge, die Bodenverhältnisse, die örtliche Lage der Fabrik, die Nähe von Flußläufen, deren Wassermengen und Strömungsgeschwindigkeiten usw., die Lösung der Frage nach Behandlung der Abwässer entscheidend beeinflussen. Man teilt sie am einfachsten3 in zwei Klassen ein, und zwar in Abwässer, die lösliche oder unlösliche organische oder anorganische Stoffe, und solche, die schwimmende und emulgierte Bestandteile, wie Fette, Öle u. dgl., führen. Hinsichtlich der Klärung anorganische Trüben enthaltender Abwässer ist ein neuzeitlicher Vorschlag bemerkenswert4, der in gewissem Sinne an die Methoden der Zellstoffentharzung mit Talkum, Kaolin u. dgl. und auch an die Verfahren der Erzschwimmaufbereitung erinnert. Man soll einer solchen wäßrigen Trübe, mit oder ohne Zusatz von die Bildung von Emulsionen fördernden oder hemmenden Alkalien, Säuren oder Salzen, weniger als 0,5% eines Bohr öles zusetzen, also eine wäßrige lösungsartige (s. S. 373) Ölemulsion erzeugen, deren disperse Phase, wie das Kresol aus der Erztrübe das lialtige, hier die verunreinigenden Schwebestoffe aufnimmt und mit ihnen ein leicht abscheidbares Konzentrat bildet.
Vgl. K. Imhoff: Fortschritte der Abwasserreinigung, Berlin 1926.
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Lange, O. (1929). Industrielle Abwässer. In: Technik der Emulsionen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29698-1_12
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