Zusammenfassung
Bei den ersten Großgleichrichtern, die man mit metallenen, vorzugsweise eisernen Gefäßen ausführte, hat man sich vielfach an die damals schon längere Zeit bekannte Form der Quecksilberdampfgleichrichter in Glasgefäßen angelehnt. Daher kam es, daß bei den ersten derartigen Gefäßen das Kathodenquecksilber sich einfach in einer Vertiefung am Boden des metallenen Gefäßes befand. Dadurch war es vom Gefäß nicht isoliert, obwohl die Notwendigkeit einer solchen isolierenden Trennung schon viel früher erkannt und betont worden war1). Der dem Lichtbogen auf dem Quecksilber zur Verfügung gestellte Raum wurde lediglich durch einen eingesetzten Ring aus Isolationsmaterial, Quarz oder Porzellan, abgegrenzt2). Sehr bald findet sich in der Patentliteratur jedoch schon die Angabe vor, daß man den das Kathodenquecksilber enthaltenden Teil des Gefäßes von dem übrigen Gefäß isolieren müsse, wenn man einen betriebsfähigen Gleichrichter erhalten wolle3). Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß diese Isolation um so notwendiger sei, je höher die Leistung, vor allem die Spannung des Gefäßes sei. Dagegen finden sich weder in den Patentschriften noch in der Literatur über Gleichrichter die Gründe auseinandergesetzt, die zur Anbringung dieser Isolation nötigen. Zur Klärung dieser Frage haben einige Untersuchungen beigetragen, die von der Gleichrichterabteilung der SSW an Großgleichrichtern ihres Fabrikates vorgenommen wurden, und die im folgenden beschrieben und theoretisch begründet werden sollen.
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Schenkel, M. (1923). Über die Beteiligung des metallenen Gehäuses an den Entladungsvorgängen in Großgleichrichtern. In: Über die Beteiligung des metallenen Gehäuses an den Entladungsvorgängen in Großgleichrichtern. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29612-7_1
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