Zusammenfassung
Unter der Wirkung der Vorspannung, des Schwindens und Kriechens des Betons usw. entstehen Eigenspannungszustände. Die Spannungen verhalten sich daher nicht mehr proportional der Belastung. Aus diesem Grunde kann die Sicherheit des Verbundtragwerkes nicht mehr allein durch eine Festlegung der zulässigen Spannungen unter Gebrauchslast bestimmt werden. Der Nachweis der Sicherheit erfolgt deshalb ferner dadurch. daß bei der ungünstigsten Zusammenstellung der Lastfälle: Hauptlasten einschließlich Vorspannung + 0,72. (ständige Last + Verkehrslast + Widerlagerverschiebung) und Haupt- und Zusatzlasten einschließlich Vorspannung + 0,5. (ständige Last + Verkehrslast + Widerlagerverschiebung + Zusatzlasten) keine Spannungen entstehen, die beim Stahl die Streckgrenze, beim Beton die Hälfte der Würfelfestigkeit W 28 überschreiten. Dieser Nachweis ist sowohl für den Zeitpunkt vor Beginn sowie auch nach Beendigung des Schwindens und Kriechens zu erbringen. Der im Zugbereich liegende Betonquerschnitt darf hierbei nicht mitgerechnet werden. Die Bewehrung der Platte kann berücksichtigt werden, sofern sie nicht schon durch die Beanspruchung aus der Plattenbiegung ausgenutzt ist. Der Nachweis der Bruchsicherheit ist nicht erforderlich bei Verbundträgern ohne Vorspannung, wenn von den erhöhten zul. Spannungen (Tabelle 4 Zeile 2 und 5) kein Gebrauch gemacht wird.
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Klingenberg, W. (1950). Nachweis der Bruchsicherheit. In: Vorläufige Richtlinien für die Bemessung von Verbundträgern im Straßenbrückenbau. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29500-7_9
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