Zusammenfassung
Ist der Verunglückte noch in Verbindung mit der elektrischen Leitung, so ist zunächst erforderlich, ihn der Einwirkung des elektrischen Stromes zu entziehen. Dabei ist folgendes zu beachten:
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1
Die Leitung ist, wenn möglich, sofort spannunglos zu machen durch Benutzung des nächsten Schalters, Lösung der Sicherung für den betreffenden Leitungstrang oder Zerreißung der Leitungen mittels eines trockenen, nicht metallenen Gegenstandes, z. B. eines Stückes Holz, eines Stockes oder eines Seiles, das über den Leitungsdraht geworfen wird.
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2
Man stelle sich dabei selbst zur Fernhaltung oder Abschwächung der Stromwirkung (Isolierung) auf ein trockenes Holzbrett, auf trockene Tücher, Kleidungstücke, oder auf eine ähnliche, nicht metallene Unterlage, oder man ziehe Gummischuhe an.
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3
Der Hilfeleistende soll seine Hände durch Gummihandschuhe, trockene Tücher, Kleidungstücke oder ähnliche Umhüllungen isolieren; er vermeide bei den Rettungsarbeiten jede Berührung seines Körpers mit Metallteilen der Umgebung.
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4
Man suche den Verunglückten von dem Boden aufzuheben und von der Leitung zu entfernen. Er ist dabei an den Kleidern zu fassen; das Berühren unbekleideter Körperteile ist möglichst zu vermeiden. Umfaßt der Verunglückte die Leitung vollständig, so hat der Hilfeleistende mit seiner durch Gummihandschuhe usw. isolierten Hand Finger für Finger des Betäubten zu lösen. Bisweilen genügt schon das Aufheben des Getroffenen von der Erde, da hierdurch der Stromweg unterbrochen wird.
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Consortia
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Generalsekretariat des VDE. (1925). Anleitung zur ersten Hilfeleistung bei Unfällen im elektrischen Betriebe. In: Vorschriftenbuch des Verbandes Deutscher Elektrotechniker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29495-6_46
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